
Asbestmerkblatt der Stadt München
Durchführung einer Asbestsanierung
Für die Durchführung von Asbestsanierungen gibt es gemäß Asbestrichtlinien grundsätzlich drei verschiedene Sanierungsmethoden für schwachgebundene Asbestprodukte:
Welche Sanierungsmethode angewendet werden kann, hängt stark von dem Asbestprodukt selbst und seinem Zustand ab.
Eine Verpflichtung zur Sanierung ergibt sich nur für Asbestprodukte, die in die Dringlichkeitsstufe I eingestuft wurden. Es empfiehlt sich jedoch, wenn eine Asbestsanierung in Angriff genommen wird, auch die Produkte der Dringlichkeitsstufe II und III sowie Asbestzement oder andere festgebundene Asbestprodukte mit in die Sanierung einzuschließen. Eine Asbestsanierung ist im Vorfeld sehr gründlich zu planen, damit das Sanierungsziel erreicht werden kann.
Bei einer Asbestsanierung müssen Schutzmaßnahmen für die Sanierungsarbeiter, Maßnahmen zum Schutz Dritter und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt getroffen und eingehalten werden.
Im Rahmen der Vorschriften gibt es für bestimmte Sanierungsarbeiten an Asbestprodukten Erleichterungen in Bezug auf Schutzmaßnahmen und Erfolgskontrollmessungen. Dies sind unter anderem:
Bei einer Asbestsanierung ist zu beachten, dass hier umfangreiche organisatorische Maßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel:
Bei der Baustelleneinrichtung einer Asbestsanierungsbaustelle ist zu beachten, dass hier je nach Größe und Umfang der Maßnahme eine Vielzahl von Geräten, Maschinen und Schutzausstattungen benötigt werden wie zum Beispiel:
Bei umfangreichen Sanierungsarbeiten ist der Ablauf einer Asbestsanierung wie folgt:
Die Schutzmaßnahmen (Unterdruck, Abschottungen etc.) dürfen erst aufgehoben werden, wenn durch die Asbestmessung bestätigt wird, dass der Messwert von 500 F/m³ und der Poissonwert von 1000 F/m³ bei der Erfolgskontrollmessung unterschritten wurden. Ist dies nicht der Fall, so ist erneut der Schwarzbereich und die Luft zu reinigen und erneut zu messen.




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